Bebauungsplan Göttingen Nr. 141, 2.Änderung, "Nikolaikirche"
Bebauungsplan Nr.141 'Nikolaikirche'


Auftraggeber: Stadt Göttingen

Die Umsetzung des Projekts ist innerhalb des bestehenden städtebaurechtlichen Rahmens nicht
möglich. Der für das Areal des KUQUA rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 141 'Nikolaikirche', gibt
einen starren Rahmen vor, was die zulässigen Nutzungen, speziell die zwingende Festsetzungen
von Wohnnutzung in bestimmten Geschossen, das Maß der baulichen Nutzung und die
überbaubare Grundstücksfläche betrifft.

In dem Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans soll ein breites Spektrum an Nutzungen
möglich gemacht und damit dem Grundgedanken des Innenstadtleitbilds eines durchmischten,
lebendigen Stadtquartiers um die Nikolaikirche Rechnung getragen werden.

Ziel und Zweck der Planung ist damit die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Etablierung der geplanten kulturellen Nutzung (Aufstellungsbeschluss).