" FARBENKINDERHOF" - Gemeinde Freienorla
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die in diesem
Zusammenhang erforderlichen baulichen Ergänzungen schaffen und mit einer geordneten
Siedlungsentwicklung in Einklang bringen. Daneben sind bei der Erarbeitung des VEP besonders
die Aspekte des Siedlungs- und Landschaftsbildes, des Natur- und Landschaftsschutzes
sowie der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen.
Die verkehrliche Erschließung und die verschiedenen Belange der Ver- und Entsorgung sind darzustellen.
Auftraggeber: Privat